Die Mitgliederversammlung des LSVS

Die Mitgliederversammlung des LSVS setzt sich aus den ordentlichen Mitgliedern und den Verbänden für besondere Aufgaben zusammen. Maximal besteht die Versammlung nach dem LSVS-Gesetz aus höchstens 101 Vertretern. Die Anzahl der von den Mitgliedern entsendeten Verteter richtet sich nach der jeweiligen Mitgliederstärke. Jedes ordentliche Mitglieder und jeder Verband für besondere Aufgaben erhält jedoch mindestens eine Stimme.

Die Aufgaben der Mitgliedervesammlung sind wie folgt:

  • Entgegennahme des Berichts des Vorstands und des Aufsichtsrates;
  • Feststellung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr;
  • Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das bevorstehende Jahr und der mittelfristigen Investitions- und Finanzplanung für fünf Jahre;
  • Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates;
  • Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie aus deren Mitte des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates;
  • Wahl eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers (nach einem Vergabeverfahren, Wechsel des Wirtschaftsprüfers spätestens nach fünf Jahren) und dessen Beauftragung zur Prüfung des Jahresabschlusses;
  • Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern sowie über den Wechsel vom ordentlichen Mitglied zum Verband mit besonderen Aufgaben und umgekehrt, sofern sich die satzungsgemäßen Voraussetzungen zur Mitgliedschaft geändert haben;
  • Genehmigung der vom Vorstand aufgestellten Verhaltensrichtlinien zur Integrität in der Verbandsarbeit;
  • Beratung und Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über Anträge;
  • Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen bei Bedarf;
  • Beschlussfassung über die erforderlichen Ordnungen, soweit die entsprechende Entscheidungskompetenz in dieser Satzung nicht einem anderen Organ zugewiesen ist.