Haftung des Vereinsvorstands
Mit dem "Ehrenamtsstärkungsgesetz" sind bereits 2013 auch Regelungen in Kraft getreten, die die Haftung der Mitglieder des Vereins- und Verbandsvorstands, aber auch der Mitglieder selbst einschränken. Trotzdem bleibt es grundsätzlich dabei, dass Vorstände dem Verein bzw. Verband, den Vereinsmitgliedern oder auch dem Staat oder nicht dem Verein angehörenden Personen schadensersatzpflichtig sein können, wenn sie die ihnen obliegende Pflichten verletzen. Wann dies nun zu einer persönlichen Haftung führt und was man dagegen tun kann, ist Gegenstand dieses Seminars.
Anmeldung
Buchungsnummer
2423
Lerneinheiten
5
Kategorie
- Vereinsservice
Ort
wird noch bekannt gegeben
Zeitblöcke
Datum | Zeit | Einlass | Raum | Ort | ReferentInnen |
---|---|---|---|---|---|
31.08.2024 | 09:00–13:00 Uhr | wird noch bekannt gegeben | wird noch bekannt gegeben |
ReferentIn
Patrick Nessler
Kosten
€ 35,00
Veranstalter
- Landessportverband für das Saarland (LSVS)
Freie Plätze
genug
Anmeldeschluss
18.08.2024 23:59