Haftung des Vereinsvorstands

Mit dem "Ehrenamtsstärkungsgesetz" sind bereits 2013 auch Regelungen in Kraft getreten, die die Haftung der Mitglieder des Vereins- und Verbandsvorstands, aber auch der Mitglieder selbst einschränken. Trotzdem bleibt es grundsätzlich dabei, dass Vorstände dem Verein bzw. Verband, den Vereinsmitgliedern oder auch dem Staat oder nicht dem Verein angehörenden Personen schadensersatzpflichtig sein können, wenn sie die ihnen obliegende Pflichten verletzen. Wann dies nun zu einer persönlichen Haftung führt und was man dagegen tun kann, ist Gegenstand dieses Seminars.

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Buchungsnummer

2423

Lerneinheiten

5

Kategorie

  • Vereinsservice

Ort

wird noch bekannt gegeben

Zeitblöcke

Datum Zeit Einlass Raum Ort ReferentInnen
31.08.2024 09:00–13:00 Uhr wird noch bekannt gegeben wird noch bekannt gegeben

ReferentIn

Patrick Nessler

Kosten

€ 35,00

Veranstalter

Landessportverband für das Saarland (LSVS)

Freie Plätze

genug

Anmeldeschluss

18.08.2024 23:59


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